ERBSCHAFTSBERATUNG

Erbschaftsberatung und Eheverträge.

Warum warten, bis es zu spät ist? Nehmen Sie Ihr Erbe schon heute in die Hand und sichern Sie die Zukunft Ihrer Angehörigen.

Wie wir Sie unterstützen können

Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass alles nach Ihrem Willen ablaufen wird.

WARUM NACHLASSPLANUNG WICHTIG IST

Eine detaillierte Nachlassplanung bietet eine auf Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Lösung und bedeutet Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. Ob Meistbegünstigung des Lebenspartners, die Berücksichtigung von Familienmitgliedern mit besonderen Bedürfnissen oder die Unterstützung einer gemeinnützigen Organisation. All diese Punkte können nur mit einer sorgfältigen Nachlassplanung sichergestellt werden.

Die Schweiz ist glücklicherweise für ihr robustes, aber auch komplexes Rechtssystem bekannt. Das Schweizer Erbrecht bietet Gestaltungsspielraum für individuelle Lösungen. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, von dieser Flexibilität Gebrauch zu machen und einen klaren und umfassenden Nachlassplan zu erstellen.

Wir begleiten Sie bei der Nachlassplanung, von der Vermögenssicherung über die Erbschaftssteuer bis hin zur Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung und deren Vollstreckung. Für diese Dienstleistung berechnen wir einen Stundensatz von CHF 350.

Wir bieten folgende Hilfestellung bei der Erbschaftsplanung:

Testamente und Erbverträge

Ein Testament und Erbvertrag bieten die Möglichkeit, Ihren Nachlass individuell zu gestalten. Der Erbvertrag ermöglicht es, mit Einverständnis der gesetzlichen Erben vom Pflichtteilsrecht abzuweichen. Ein Testament können Sie jederzeit an Ihre neuen Lebensumstände anpassen; der Erbvertrag kann hingegen nur mit Einverständnis aller Vertragsparteien abgeändert werden.

Unsere Expertinnen und Experten beraten und begleiten Sie umfassend für die Abfassung von Testament oder Erbvertrag und deren sichere Hinterlegung.

Eheverträge

Eheverträge sind für eine massgeschneiderte Nachlassplanung von Eheleuten unabdingbar. Von der unabhängigen Beratung bis zur öffentlichen Beurkundung begleiten wir Sie gerne Schritt für Schritt.

Je nach Wohnkanton können unterschiedlich hohe Kosten anfallen. Diese beinhalten die eigentliche Ausgestaltung des Vertrages sowie die Notariatskosten.

Willensvollstreckungen und Nachlassabwicklungen

Die Einsetzung eines neutralen Willensvollstreckers entlastet Ihre Angehörigen von administrativen Aufgaben in einer emotional schwierigen Zeit und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird.

Sie können die Deloris AG testamentarisch zur Willensvollstreckerin ernennen, und wir werden uns für eine reibungslose Nachlassabwicklung nach Ihren Wünschen und die Entlastung Ihrer Angehörigen einsetzen.

Selbstverständlich können wir Sie auch ohne Willensvollstreckereinsetzung bei der Nachlassabwicklung unterstützen.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder als Folge des Alters Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren und nicht vorgesorgt haben, muss die Erwachsenenschutzbehörde festlegen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert und Sie vertreten darf. Mit einem persönlichen Vorsorgeauftrag können Sie hingegen selbst festlegen, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Wer eine selbstbestimmte Lösung will, muss deshalb aktiv werden. Der Vorsorgeauftrag kann handschriftlich oder vor einem Notar abgefasst werden.

Wenn Sie bei einem medizinischen Notfall Ihren Willen nicht äussern können, müssen Ihre Angehörigen oftmals wichtige Entscheide fällen. Mit der Hinterlegung einer Patientenverfügung können Sie Ihre Angehörigen von dieser schwierigen Aufgabe entlasten und geben dem betreuenden medizinischen Personal die Sicherheit, das Ihrem Willen Entsprechende zu veranlassen. Die Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte stellt Formulare online zur Verfügung, die Sie am besten zusammen mit Ihren Angehörigen und in Absprache mit Ihrem Arzt ausfüllen: https://www.fmh.ch/

ERBSCHAFTSPLANUNG FÜR AUSLÄNDER IN DER SCHWEIZ

Als Ausländer müssen Sie bei der Nachlassplanung in der Schweiz wichtige Aspekte beachten, denn mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht Ihr Nachlass automatisch Schweizer Recht. Dies kann zur Folge haben, dass im Ausland getroffene letztwillige Anordnungen in der Schweiz nicht anerkannt werden oder nicht die gleiche Wirkung haben wie in Ihrem Heimatstaat. Mit einem in der Schweiz anerkannten Testament oder Erbvertrag können solche unerwarteten Wendungen vermieden werden und damit Planungssicherheit für Sie und Ihre Angehörigen gewonnen werden.

Wenn Sie verheiratet sind, unterstehen Sie ohne anderslautende schriftliche Anordnung unter Umständen dem Schweizer Ehegüterrecht. Dies kann auch ganz erhebliche Auswirkungen auf Ihren Nachlass haben. Sprechen Sie mit unseren Experten und Expertinnen, sie zeigen Ihnen auf, was Sie vorkehren müssen, damit ihre letztwilligen Anordnungen unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts auch tatsächlich die gewünschten Wirkungen entfalten werden.

Das Schweizer Erbschafts- und Steuerrecht

Das Schweizer Erbschafts- und Steuerrecht ist recht kompliziert, wurde im 2023 angepasst und kann sich von Gesetzen anderer Länder unterscheiden.

Besprechen Sie Ihre Situation mit uns, um Unsicherheiten zu vermeiden und die gewünschte Verteilung Ihres Vermögens zu gewährleisten.

Unter Einhaltung der aktuellen Gesetzgebung helfen wir Ihnen bei der Strukturierung von Nachlässen und der Optimierung von Erbschaftssteuern.

Komplexe Rechtslage

In der Schweiz sind viele internationale Organisationen ansässig, deren Mitarbeiter vom Schweizer Erbrecht betroffen sind.

Mit dem eigenen Tod beschäftigen wir uns ungern. Dennoch raten wir ausländischen Mitarbeitern, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Im Fall einer Erbschaft kann die internationale Komponente für den überlebenden Ehegatten schwerwiegende Folgen haben. Je nach Staatsangehörigkeit, Nationalität und Wohnsitz des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes können die Steuerfolgen variieren.

Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Erbfälle ist es wichtig zu wissen, dass unser Expertenteam sie kompetent unterstützen kann.

Wir können Ihnen dabei helfen, diese Komplexität zu bewältigen und für Ihre Zeit in der Schweiz eine Nachlassplanung zu erstellen, die auf Ihre aktuellen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten ist.

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Checkliste herunterladen.

Unsere Checkliste beinhaltet alle wichtigen Schritte für eine solide Vorsorge.

Information über die US-Erbschaftssteuer

In den USA wurde die Erbschaftssteuer (Federal Estate Tax) nach einer zunächst vorgesehenen Aussetzung im Jahr 2010 rückwirkend auf den 1. Januar 2010 wieder eingeführt. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Steuer Auswirkungen auf Ihren Nachlass haben könnte, selbst wenn Sie nicht in den USA wohnhaft oder nicht US-Bürger sind.

Die US-Erbschaftssteuer wird auf Nachlässe von US-Staatsbürgern und in den USA wohnhaften Personen (sogenannte US-Personen) erhoben. Weiter unterliegen aber auch Nachlässe von Personen, die weder US-Staatsbürger noch in den USA wohnhaft waren, dieser Erbschaftssteuer, und zwar wenn bestimmte Vermögenswerte – sogenannte «US Situs Assets» – Teil des Nachlasses sind. «US Situs Assets» ist ein Begriff des amerikanischen Steuerrechts und umfasst grundsätzlich Vermögenswerte, welche einen gewissen Zusammenhang mit den USA haben, insbesondere:

1. Grundeigentum und bewegliches Vermögen, das sich in den USA befindet;
2. Aktienanteile von unter US-Gesetzgebung gegründeten Gesellschaften, unabhängig vom Ort der Börsennotierung oder Verwahrung/Aufbewahrung der Titel;
3. Bestimmte US-Anleihen (Obligationen, Bonds);
4. Investment Funds (Fondsanteile), ausgegeben von US-Institutionen;
5. Finanzinstrumente und gewisse andere vertragliche Rechte, bei welchen US-Institutionen Schuldner sind.

Die US-Erbschaftssteuer wird grundsätzlich erhoben, wenn der Gesamtwert aller «US Situs Assets» im Nachlass mindestens die Höhe von USD 60‘000.– erreicht. Allerdings können auf Grund von Erbschaftssteuerabkommen zwischen den USA und dem Wohnsitzland des Erblassers höhere Steuerfreibeträge oder Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen. Es ist Deloris und ihren Mitarbeitenden nicht erlaubt und nicht möglich, in dieser Angelegenheit für Sie beratend tätig zu sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Einholung von professionellem Rat bei einem qualifizierten US-Steuerberater in Betracht zu ziehen, welcher Sie auch über die entsprechenden Deklarationspflichten (Pflichten zur Anmeldung bei den US-Steuerbehörden) informieren kann.

Sollten Sie einen Rat diesbezüglich benötigen, können wir Ihnen gerne Adressen von qualifizierten US-Steuerberatern angeben. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne.

Susanne Bereuter - Deloris AG

Warten Sie nicht bis fünf vor zwölf.

Nehmen Sie Ihr Erbe noch heute in die Hand und sorgen Sie für eine stressfreie Zukunft für Ihre Angehörigen.

Frohe Festtage und einen guten Rutsch ins 2025!

Deloris AG Christmas Basset
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